ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
2f-Leuchten GmbH
I. Allgemeine Bestimmungen
Im Folgenden wird 2f-Leuchten GmbH als "Verkäufer" oder "Lieferant" bzw. "wir/unsere" und der jeweilige Vertragspartner als "Käufer" bzw. "Kunde" bzw. "ihn/seine" bezeichnet. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Verkäufer und Käufer getätigten Geschäfte. Der Käufer anerkennt ausdrücklich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der 2f-Leuchten GmbH in der aktuellen Fassung. Ein nur formularmässiger Widerspruch des Käufers - insbesondere in seinen Geschäftsbedingungen - ist ausdrücklich unbeachtlich. Allen entgegenstehenden und unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechenden Bedingungen unserer Kunden, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Nebenabreden und Änderungen dieser Geschäftsbedingungen sind nur dann rechtswirksam, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich bestätigt haben. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur dahingehend gültig als diese nicht gegen zwingende Bestimmungen für Konsumenten verstossen.
II. Angebot/Kostenvoranschläge
Unsere Angebote werden ausschliesslich unter Zugrundelegung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen erstellt und sind stets freibleibend bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung. Mündliche Nebenabreden zum Angebot bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Die Angebote gelten soweit nicht anders schriftlich vereinbart für einen Zeitraum von 2 Monaten. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestellten Menge. Die angebotenen Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Die angebotenen Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des Angebots. Sollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses erhöhen, so ist der Verkäufer berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Die in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen enthaltenen Daten, Zeichnungen und Gewichts- und Massangaben sind sorgfältig erstellt; Berichtigung von Fehlern oder Irrtümern behalten wir uns jedoch auch nach Vertragsabschluss vor, ebenso technische Änderungen, die dem Fortschritt dienen. Wir übernehmen keine Haftung für Irrtümer, Druckfehler und Preisänderungen. Kostenvoranschläge sind unverbindlich, es sei denn, das Gegenteil wird ausdrücklich schriftlich vereinbart. Die Kosten für die Erstattung eines Kostenvoranschlages werden dem Auftraggeber berechnet.
III. Auftrag/ Leistung/ Vertragsrücktritt durch den
Verkäufer
Bestellungen werden mit Zugang unserer Auftragsbestätigung oder des Lieferscheines verbindlich. Telefonische Aufträge nehmen wir nur auf Gefahr des Käufers an. Beanstandungen von Auftragsbestätigungen sind spätestens innerhalb einer Woche schriftlich geltend zu machen, ansonsten der Auftrag im Sinne der Auftragsbestätigung rechtsverbindlich vereinbart wurde. Auftragsänderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftlichkeit. Dies gilt ebenso für Nebenabreden. Storniert der Käufer einen Auftrag oder einzelne Auftragspositionen, trägt er sämtliche daraus entstandenen Kosten. Sämtliche Angebots- und Projektunterlagen dürfen ohne Zustimmung des Verkäufers weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Unabhängig von seinen sonstigen Rechten ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, a) wenn die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird, b) wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Käufers entstanden sind und dieser auf Begehren des Verkäufers weder Vorauszahlung leistet noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit beibringt, oder c) wenn die Verlängerung der Lieferzeit wegen unvorhersehbaren oder vom Parteiwillen unabhängigen Umstände, wie beispielsweise alle Fälle höherer Gewalt, insgesamt mehr als die Hälfte der ursprünglich vereinbarten Lieferfrist, mindestens jedoch 6 Monate beträgt. Der Rücktritt kann auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung oder Leistung aus obigen Gründen erklärt werden. Unbeschadet der Schadenersatzansprüche des Verkäufers einschliesslich vorprozessualer Kosten sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäss abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Käufer noch nicht übernommen wurde sowie für vom Verkäufer erbrachte Vorbereitungshandlungen. Dem Verkäufer steht an Stelle dessen auch das Recht zu, die Rückgabe bereits gelieferter Gegenstände zu verlangen.
IV. Lieferung
Unsere Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab Werk, wenn keine abweichende, schriftliche Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer getroffen wurde. Erfüllungsort ist daher 2f-Leuchten GmbH Spinnereistrasse 5, 6020 Emmenbrücke. Von uns angegebene Lieferfristen sowie allenfalls vereinbarte Liefertermine sind stets unverbindlich. Die Lieferfrist beginnt mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte: a.) Datum der Auftragsbestätigung; b.) Datum der Erfüllung aller dem Kunden obliegenden technischen, kaufmännischen und sonstigen Voraussetzungen; d.) Datum, an dem der Verkäufer eine vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung oder Sicherheit erhält. Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Lieferung unserer Vorlieferanten. Sofern es nicht durch die Natur des Auftrages ausgeschlossen oder für den Kunden unzumutbar ist, sind wir zu Teillieferungen und Teilabrechnungen berechtigt. Im Falle einer Korrektur des Liefertermins oder der Notwendigkeit einer Teillieferung wird der Käufer sofort nach Bekanntwerden dieses Umstands von uns darüber informiert. Die Einhaltung von Lieferfristen setzt die Erfüllung der vom Käufer bis dahin zu erbringenden Vertragspflichten voraus. Behördliche und jegliche für die Errichtung und/oder die Änderung von Bauten und Anlagen erforderliche Genehmigungen Dritter sind vom Kunden zu erwirken. Erfolgen solche Genehmigungen nicht rechtzeitig, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt die gesamte Ware spätestens ein Jahr nach Bestellung als abgerufen. Streiks, unvorhergesehene Ereignisse, hoheitliche Massnahmen, Verkehrsstörungen, Ausfall eines wesentlichen, schwer ersetzbaren Zulieferanten, Verzollungsverzug, Energie- und Rohstoffmangel, höhere Gewalt, usw. befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen, oder im Falle der Unmöglichkeit voll, von der Lieferpflicht und verlängern die Lieferfrist sinngemäss. Die vorgenannten Umstände verlängern auch dann die Lieferfrist bzw. befreien von der Lieferfrist, wenn sie bei unseren Vorlieferanten eintreten. Im Falle einer Lieferverzögerung ist der Käufer verpflichtet, uns eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Der Käufer ist berechtigt vom gegenständlichen Vertrag zurückzutreten, wenn, sofern keine speziellere Regelung getroffen wurde, ein Lieferverzug, der auf grobes Verschulden des Verkäufers zurückzuführen ist und die gesetzte, angemessene, zumindest 6-wöchige Nachfrist verstrichen ist. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. Der Käufer verzichtet auf etwaige Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche und/oder Konventionalstrafen, infolge verspäteter Lieferung durch den Verkäufer. Alle Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Käufers (Beschädigung, Zerstörung, Verlust, etc.). Die Verpackung erfolgt nach fach- und handelsüblichen Gesichtspunkten. Diese wird nur im Falle einer ausdrücklichen Vereinbarung zurückgenommen.
V. Rechnung/ Preisgestaltung
Die endgültige Berechnung erfolgt aufgrund der am Tage der Lieferung gültigen bzw. vereinbarten Preise und Bedingungen. Die Kalkulationen des Angebotes gelten nur bei Bestellung der gesamten angebotenen Ware bzw. Menge. Die von uns angegebenen Preise verstehen sich ab Werk, ohne Montage, einschliesslich Verpackung und exklusive Mehrwertsteuer.
VI. Zahlungsbedingungen / Zahlungsverzug
Wenn nichts Anderes vereinbart wurde, ist die Rechnung 14 Tage nach Rechnungsdatum bzw. Lieferung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Zahlung gilt erst dann als eingegangen, wenn wir über den Rechnungsbetrag verfügen können. Bei Überschreitung eines Zahlungstermins sind Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe zu bezahlen, ohne dass es einer förmlichen Inverzugsetzung bedarf. Eingehende Zahlungen werden grundsätzlich zuerst auf bereits entstandene Kosten (Mahnungen, Inkasso etc.), danach auf bereits abgelaufene Zinsen und zuletzt auf das offene Kapital, und zwar auf die jeweils älteste Fälligkeit, angerechnet. Bei Zahlungsschwierigkeiten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, werden alle Forderungen des Verkäufers, auch die gestundeten, sofort zur Zahlung fällig. Der Verkäufer kann ausser den gesetzlichen Zinsen auch den Ersatz anderer, vom Schuldner verschuldeter und ihm erwachsener Schäden geltend machen, insbesondere die notwendigen Kosten zweckentsprechender aussergerichtlicher Betreibungs- oder Inkassomassnahmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen. Wechsel nehmen wir nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeiten an. Schecks und Wechsel werden erst nach Einlösung, eine Forderungsabtretung erst nach Zahlung, gutgeschrieben. Kommt der Käufer mit Teilzahlungen in Verzug, so wird unsere Gesamtforderung sofort zur Zahlung fällig, ebenso bei Wechselprotesten alle noch laufenden Wechsel, ungeachtet des ursprünglichen Verfalltages. Einziehungs- und Diskontkosten sowie die Wechselgebühren trägt der Käufer. Vor restloser Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge einschliesslich Verzugszinsen, sonstiger Spesen und Kosten sind wir zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. Wir behalten uns die Leistung gegen Vorauskasse vor. Der Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche des Verkäufers mit Gegenforderungen welcher Art auch immer zu verrechnen. Ebenso wird das Zurückbehaltungsrecht des Käufers ausdrücklich ausgeschlossen. Allfällig gewährte Sonderkonditionen gelten nur für den Fall, der fristgerechten Zahlung.
VII. Versicherungsdeckung
Der Verkäufer hat für alle Kunden eine Warenkreditversicherung abgeschlossen. Der Käufer verpflichtet sich, im Falle der Nichtdeckung seiner Forderung durch die Versicherungsgesellschaft, entsprechende Sicherheiten zu leisten (Bankbürgschaft, Vorauszahlung, Nachnahme).
VIII. Nichtannahme bestellter Waren/ Retourware
Wird die Annahme der bestellten Ware verweigert oder aus welchen Gründen auch immer nicht angenomen oder ist eine korrekte Lieferung durch falsche Adressangaben nicht möglich, stellen wir sämtliche dabei entstehenden Kosten dem Kunden in Rechnung. Wir sind berechtigt, dem Käufer für die Lagerung der Ware ein angemessenes Entgelt zu verrechnen oder die Ware auf Kosten des Käufers bei einem gewerblichen Lagerhalter einzulagern. Der Kaufpreis bestimmt sich nach den vorstehenden Bestimmungen zur Preisgestaltung. Allfällige Retourware muss in jedem Falle im Voraus durch den Verkäufer schriftlich genehmigt werden. Für retournierte Waren hat der Käufer 30% Bearbeitungsgebühr zu tragen. Eine Rücknahme von Sonderanfertigungen, Sonderkonstruktionen und nicht serienmässigen Teilen, ist ausgeschlossen.
IX. Eigentumsvorbehalt / Bauhandwerkerpfandrecht
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ermächtigt den Verkäufer, ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die Eintragung gemäss Art. 715 ZGB ins öffentliche Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen Wohnort des Käufers zu veranlassen. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn dieser sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung zwischen Käufer und Verkäufer erfüllt hat. Eine Weiterveräusserung vor vollständiger Bezahlung ist nur zulässig, wenn diese dem Verkäufer rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen (Geschäfts-)anschrift des Zweitkäufers bekanntgegeben wurde und der Verkäufer der Veräusserung schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt sinngemäss auch für die Verpfändung und die Sicherungsübereignung. Im Falle der Zustimmung tritt der Käufer seine Forderung aus der Weiterveräusserung an den Verkäufer zur Sicherung von dessen Kaufpreisforderung ab und verpflichtet sich, einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern oder auf seinen Fakturen anzubringen. Der Käufer hat dem Zweitkäufer Mitteilung von der Abtretung zu machen. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Käufer verpflichtet, auf das Eigentumsrecht des Verkäufers hinzuweisen und diesen unverzüglich zu verständigen. Bei Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sache mit anderen, nicht vom Verkäufer gelieferten Waren durch den Käufer entsteht - auch dann, wenn der andere, nicht vom Verkäufer gelieferte Anteil eindeutig überwiegt, so dass die vom Verkäufer gelieferten Waren als deren nebensächliche Bestandteile erscheinen - Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis der Wertanteile zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung. Dem Verkäufer entstehen durch die Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung keine Verpflichtungen oder Kosten. Mit dem Auftrag erteilt der Käufer dem Verkäufer das Recht, für Forderungen aus Lieferungen von Material und/oder Arbeiten das Bauhandwerkerpfandrecht gemäss Art. 837 ff. ZGB auf Kosten des Käufers anzumelden. Der Käufer anerkennt die in der Auftragsbestätigung enthaltenen Preise als Pfandsumme.
X. Reklamationen und Gewährleistungen
Die Produkte werden mit den bei Normalgebrauch vorauszusetzenden Eigenschaften geliefert. Auftretende Mängel sind nach Ablieferung innerhalb von fünf Werktagen dem Verkäufer anzuzeigen. Jede spätere Mängelrüge führt zum Verlust sämtlicher Ansprüche, insbesondere aus dem Titel der Gewährleistung, des Schadenersatzes und des Irrtums. Den Käufer trifft die Verpflichtung zur Überprüfung der gelieferten Ware. Die beanstandete Ware ist kostenfrei an uns zur Prüfung einzusenden, wobei der Käufer für die sachgemässe und gefahrlose Übersendung haftet. Der Verkäufer haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Personenschäden. Das Vorliegen eines Verschuldens hat der Geschädigte zu beweisen. Der Ersatz von (Mangel-)Folgeschäden (wie entgangener Gewinn, Produktionsausfall, Kosten für Montage und Demontage, Hebevorrichtungen, Gerüste, etc.), sowie sonstigen Sachschäden, Vermögensschäden und Schäden Dritter ist ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet zudem nicht für die von Dritten zur Verfügung gestellten bzw. von Dritten bezogenen Leistungen. Dem Verkäufer ist -soweit die Übersendung unzumutbar ist - Gelegenheit zu geben, den Mangel an Ort und Stelle zu überprüfen und festzustellen. Ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers darf an den bemängelten Waren keine Änderung vorgenommen werden, andernfalls der Gewährleistungsanspruch dahinfällt. Geringfügige Abweichungen der Ware sind im Rahmen der handels-, und branchenüblichen Toleranzen zulässig. Diese Abweichungen stellen keinen Mangel dar. Der Verkäufer ist diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. Allfällige Gewährleistungsansprüche gehen nach Wahl des Verkäufers auf Nachbesserung oder Austausch der beanstandeten Ware. Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nicht. Leuchtmittel und elektronische Verschleissteile sowie gebrauchte Waren sind von jeglicher Gewährleistung ausgenommen. Die Gewährleistungsfrist - soweit die Ware nicht für den persönlichen oder familiären Gebrauch des Käufers bestimmt ist - wird auf ein Jahr beschränkt. Für Gewährleistungsarbeiten im Betrieb des Käufers sind die erforderlichen Hilfskräfte, Hebevorrichtungen, Gerüste und Kleinmaterialien usw. unentgeltlich durch den Käufer zur Verfügung zu stellen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. Die vorstehenden Bestimmungen dieses Punktes "X. Reklamationen und Gewährleistungen" gelten sinngemäss auch für sämtliche Mängel und Schäden aus anderen Rechtsgründen. Eine allfällige Garantie ist ausschliesslich beim Garantiegeber geltend zu machen und erfolgt nach dessen Garantiebestimmungen.
XI. Rücktrittsrecht des Käufers
Ein Rücktritt des Käufers vom Vertrag ist nur mit vorheriger, schriftlicher Zustimmung des Lieferanten möglich.
XII. Mündliche Absprachen / Ergänzungen
Mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer. Ergänzungen müssen schriftlich erfolgen und durch den Verkäufer schriftlich bestätigt werden.
XIII. Zustellung
Dokumente und Schriftstücke (wie z.b. Rechnungen, Ablehnung des Vertrages etc.), die dem Käufer an die zuletzt bekanntgegebene Anschrift oder an die zuletzt gültige E-mail Adresse des Käufers übermittelt werden, gelten in jedem Fall als zugegangen, es sei denn, der Käufer hat uns eine Änderung schriftlich bekanntgegeben.
XIV. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrecht
Wird eine Ware vom Verkäufer auf Grund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Käufers angefertigt, hat der Käufer diesen bei allfälliger Verletzung von Schutzrechten schad- und klaglos zu halten. Ausführungsunterlagen wie z.B. Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen u. dgl. stets geistiges Eigentum des Verkäufers und unterliegen den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Vervielfältigung, Nachahmung, Wettbewerb usw.
XV. Inkasso
Unsere Vertreter sind nicht inkassoberechtigt. Zahlungen an die 2f-Leuchten GmbH mit schuldbefreiender Wirkung für den Kunden, können daher nur auf unsere bekanntgegebenen Bankkonten geleistet werden. Barzahlungen sind in unserem Geschäftslokal und nur gegen Aushändigung einer Quittung möglich.
XVI. Salvatorische Klausel
Falls Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein sollten oder auf Grund gesetzlicher Bestimmungen unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige jenes Inhaltes zu ersetzen, die wirtschaftlich der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
XVII. Datenschutz
Der Verkäufer (Auftragnehmer) ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hinsichtlich aller im Rahmen des Auftrages verarbeiteter personenbezogener Daten. Der Auftragnehmer ist daher berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen des Auftrages zu verarbeiten. Die dem Verantwortlichen zur Verfügung gestellten und überlassenen Materialien, Datenträger etc. werden grundsätzlich nach Beendigung der Leistungserbringung dem Betroffenen (Käufer) zurückgegeben oder wenn dies besonders vereinbart wird, gegen Entgelt verwahrt oder vernichtet. Der Verkäufer ist berechtigt davon Abschriften anzufertigen soweit dies zur ordnungsgemässen Dokumentation seiner Leistung notwendig ist. Soweit der Betroffene (Käufer) zur Abholung der Materialen und Datenträger aufgefordert wird, dieser der Aufforderung aber nicht zeitgerecht nachkommt, ist der Verkäufer von jeder Haftung befreit. Der Betroffene (Käufer) stimmt ausdrücklich zu, dass seine persönlichen Daten zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen und zur Abwicklung der Vertragsbeziehung an Dritte weitergegeben und von diesen verarbeitet werden dürfen. Weiter stimmt er ausdrücklich zu, dass personenbezogene (sensible) Daten zweckentsprechend, insbesondere zu Prozessführungszwecken, für Garantie-, Gewährleistungs-, Verjährungs- und gesetzliche Aufbewahrungsfristen, darüber hinaus bis zur Beendigung von allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden, jedenfalls aber bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses, aufbewahrt werden dürfen. Daten für Abrechnungszwecke und buchhalterische Zwecke unterliegen der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht und werden von einem Löschungsverlangen nicht berührt. Anfragen über Auskünfte, ein Widerruf oder eine Einschränkung sind jederzeit möglich und zwar schriftlich an 2f-Leuchten GmbH Spinnereistrasse 5, 6020 Emmenbrücke oder office(kwfat)2f-leuchten(kwfdot)com. Dem Betroffenen werden Daten zum Zwecke der Direktwerbung über elektronische Post (Newsletter etc) nur mit ausdrücklicher Einwilligung, welche hierdurch erteilt wird, zugesendet. Ein Widerruf oder eine Einschränkung ist auch hier jederzeit möglich und zwar schriftlich an 2f-Leuchten GmbH Spinnereistrasse 5, 6020 Emmenbrücke oder office(kwfat)2f-leuchten(kwfdot)com. Sollten verarbeitete Daten nicht richtig sein, ist der Betroffene verpflichtet den Verkäufer unverzüglich darüber zu informieren. Die aktuellen Datenschutzbestimmungen sind auf der Homepage https://www.2f-leuchten.com/de/unternehmen/datenschutz abrufbar und wurden zustimmend zur Kenntnis genommen.
XVIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
Als Erfüllungsort gilt ausschliesslich 6020 Emmenbrücke (Gemeinde Emmen) als vereinbart. Für alle Streitigkeiten oder gerichtlichen Auseinandersetzungen aus dem Vertragsverhältnis gilt das sachlich zuständige Gericht am Hauptsitz des Verkäufers in Emmen vereinbart. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten. Der Vertrag unterliegt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss von Weiterverweisungsnormen. Die Anwendung des "UNCITRAL-Übereinkommens" der vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf, insbesondere das UN-Kaufrecht CISG - "Wiener Kaufrecht", wird ausgeschlossen.